Impfen in Apotheken: Hausärzteverband Brandenburg kritisiert Gesetzentwurf
Per Gesetzentwurf schlägt das Bundesgesundheitsministerium vor, Grippeschutzimpfungen in Apotheken zu ermöglichen. Der Hausärzteverband Brandenburg warnt davor. „Eine Impfung ist ein medizinischer Eingriff und darf nur unter ärztlicher Aufsicht durchgeführt werden“, so Dr. Karin Harre, Vorsitzende des Hausärzteverbandes Brandenburg.
Auch
haben sich in Brandenburg bereits Landesärztekammer und Landesapothekerkammer
in einer gemeinsamen Resolution deutlich gegen einen solchen Schritt
ausgesprochen. Teamarbeit bedeute nicht, dass jeder Alles macht, sondern jeder
das macht was er am besten kann“, so Harre.
Der Hausarzt als kompetenter Ansprechpartner sollte auch die Koordination des
Impfens in der Hand haben, so die Verbandsvorsitzende. Statt an den Ärzten
vorbei mehr und mehr Regelungen am grünen Tisch zu schaffen, wäre es einfacher,
die Rolle des Hausarztes als steuernden Ansprechpartner für den Patienten zu
stärken. Es ist wissenschaftlich belegt, dass die Durchimpfungsraten höher
sind, wenn die Patienten mit ihren gesundheitlichen Problemen zuerst die
Hausärztin oder den Hausarzt aufzusuchen.