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Corona-Krise und Honorar

Liebe Kollegin, lieber Kollege, in der aktuellen Krise müssen wir nicht nur medizinische Dinge bedenken, sondern uns leider auch um unsere wirtschaftliche Situation kümmern. In der Corona-Krise erhalten die Hausärzte den Primärarztstatus, einmal aus ihrem Selbstverständnis heraus, aber auch weil keine andere Fachgruppe an dieser Front grundversorgen will. Die Honorierung nach kontaktbasiertem EBM in dieser Zeit führt zur finanziellen Katastrophe: Weder Patient noch Arzt haben in dieser Lage Interesse an längeren Gesprächen, Gesundheits-Checkups oder DMPs. Wir sind in dieser dringenden Angelegenheit ständig im Kontakt mit dem Vorstand unserer KV. Die von uns geforderte dringende Einberufung einer Gremiensitzung (Beratender Fachausschuss) war bisher nicht möglich. Am Freitag ging das Gesetz zum Ausgleich finanzieller Belastungen in Gesundheitseinrichtungen durch den Bundesrat. Ziel des Gesetzes ist es, die ambulante Versorgung der Bevölkerung während der Coronavirus-Pandemie auch bei reduzierter Inanspruchnahme durch Patienten zu sichern und drohende Praxisschließungen abzuwenden. Für den ambulanten Bereich sieht das Gesetz vor, dass die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung (MGV) trotz reduzierter Leistungsmenge im regulären Umfang ausgezahlt wird. Die Krankenkassen müssen also genauso viel Geld für die Versorgung der Patienten bereitstellen wie zu „normalen“ Zeiten. Laut Aussage des Vorsitzenden Dr. Peter Noack werden die Abschlagszahlungen in voller Höhe weitergezahlt.
Die Länder-KVen haben bei der Umsetzung des Gesetzes erheblichen Gestaltungsspielraum. Wir werden uns dafür einsetzen, dass die Brandenburger Regelungen transparent und einfach sind und doch den Einzelfall berücksichtigen. Unsere Forderungen als Hausärzteverband Brandenburg sind:

• Kein Umsatzverlust durch die Krise.

• Für jede Praxis Umsatzgarantie entsprechend des jeweiligen Vorjahresquartals.

• Aussetzung des EBM, einschließlich der EBM-Reform.

• Versorgung mit Schutzkleidung.

• Ausgleichspauschale von 2000 Euro für Corona bedingte Praxisanschaffung (EDV, Umbau, Schutzausrüstung) und regelmäßige Hygienezuschläge von 2000 Euro für den fortlaufenden Aufwand pro Quartal. Zukünftig müssen alle Ausgaben für Schutzmaßnahmen in Krisen als Praxisbedarf gelten.

Wir erwarten, dass unsere gewählte KV-Führung sich eindeutig vor die Ärzte stellt und für sichere Schutzausrüstung sorgt und uns vor ungerechtfertigten Forderungen durch die Gesundheitsämter schützt. (Nach den allgemeinen Rechtsgrundsätzen ist es nicht gestattet und darf nicht von uns gefordert werden, Patienten, Praxismitarbeiter und uns selbst ohne geeignete Schutzausrüstung in Gefahr zu bringen.)

Ihr Vorstand des Hausärzteverbandes Brandenburg e.V. und die hausärztlichen Mitglieder des Beratenden Fachausschusses der KVBB