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Wesentliche Infos zur neuen Weiterbildungsordnung

Am 20.6.2020 ist es gelungen, die Musterweiterbildungsordnung der Bundesärztekammer mit wenigen Änderungen in eine neue WBO für Brandenburg zu überführen. Diese gilt ab 1.7.2020. Übergangsweise dürfen Ärzte in Weiterbildung noch drei Jahre nach der alten WBO abschließen. Die wesentlichen Änderungen:

Die neue WBO legt Wert auf den Kompetenzerwerb. Sie unterscheidet Methoden- und Handlungskompetenz.

Es gibt fast keine Richtzahlen mehr.

Es sind zwei Jahre in der Hausarztpraxis abzuleisten. Davon kann ein Jahr bei hausärztlichen Internisten sein.

Es wird keine Chirurgie-Pflichtzeit mehr benötigt, aber chirurgische Lerninhalte müssen nachgewiesen werden.

Außer den zwei Jahren in der Hausarztpraxis muss nur ein Jahr zwingend stationär Innere absolviert werden. In den verbleibenden zwei Jahren muss mindestens sechs Monate ein drittes Fach belegt werden, es ist aber völlig frei, welches.

Abschnitte ab drei Monate können berücksichtigt werden.

Es werden innerhalb der nächsten drei Jahre neue Weiterbildungsbefugnisse ausgestellt. Hierbei wird überprüft, ob die geforderten Kompetenzen auch wirklich gewährleistet werden. Für typische Hausärzte sollte das kein Problem darstellen.

Die Kammer erarbeitet eine Fortbildung zum Thema Weiterbildung für Weiterbilder.