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Sonderbedingungen Corona für Hausärztinnen und Hausärzte

Seit Mitte Oktober gelten folgende Corona-bedingten Sonderregelungen, die die KV Brandenburg auf ihrer Homepage zur Verfügung stellt und die wir hier mit hausärztlichem Fokus für Sie zusammengefasst haben. Bitte informieren Sie sich regelmäßig auch auf den entsprechenden Seiten der KV über Änderungen.

AU-Bescheinigung per TelefonTelefonische AU-Bescheinigung von bis zu 7 Tagen, mit der Option einer einmaligen Verlängerung um weitere 7 Tage.
Auch die Ausstellung von Muster 21 (Erkrankung eines Kindes) ist wieder möglich.
Verlängert bis 31. Dezember 2020
Unbegrenzte VideosprechstundeDie Begrenzungsregelungen für die Videosprechstunde von 20% wurden ausgesetzt.Verlängert bis 31. Dezember 2020
Kontrolluntersuchungen und Schulungen für z.B. DMP-Patienten dürfen ausfallenQuartalsbezogene Kontrolluntersuchungen und Schulungen müssen nicht durchgeführt werden, wenn es medizinisch vertretbar ist.Verlängert bis 31. Dezember 2020
Heilmittel-VerordnungenEine Heilmitteltherapie muss erst innerhalb von 28 Tagen nach Verordnungsdatum beginnen.Verlängert bis 31. Dezember 2020
Pflicht-FortbildungenVereinzelt Übergangsregelungen z. B. in Bezug auf Anforderung und Fristen geschaffen.Verlängert bis 31. Dezember 2020
Qualitätssicherungs-MaßnahmenDie KV können bestimmte Qualitätssicherungs-Maßnahmen weiterhin aussetzen.Längstens bis 31. März 2021
ArzneimittelabgabeAustauschmöglichkeiten ausgeweitet: Sofern das abzugebende Arzneimittel in der Apotheke nicht vorrätig oder lieferbar ist, kann ein anderes wirkstoffgleiches Arzneimittel abgegeben werden.Längstens bis 31. März 2021
Verordnungen im Entlassmanagement bis zu 14 Tage möglichVerordnungen nach einer stationären Behandlung dürfen durch das Krankenhaus, für bis zu 14 Tage ausgestellt werden (Arzneimittel alle Packungsgrößen).solange der Bundestag eine epidemische Lage von nationaler Tragweite feststellt.
Krankentransporte zur ambulanten Behandlung genehmigungsfreiKrankentransporte von COVID-19 Patienten und Patienten die nach behördlicher Anordnung unter Quarantäne stehen, sind genehmigungsfrei.Solange der Bundestag eine epidemische Lage von nationaler Tragweite feststellt
Weiterhin extrabudgetäre Vergütung für alle Covid-19-Leistungen!
Sonderregelungen Corona für Hausärztinnen und Hausärzte