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Landesärztekammer Brandenburg für Klarstellung der Rechtslage bei AstraZeneca-Impfstoff

Potsdam, 06.05.2021.Der Impflogistikstab des Landes Brandenburg hat am 4. Mai entschieden, den SARS-COV-2-Impfstoff Vaxzevria von Astra Zeneca auch für unter 60-jährige freizugeben. Im Interesse einer raschen Durchimpfung der Bevölkerung ist dieser Schritt ausdrücklich zu begrüßen.

Wie auch schon in anderen Bundesländern wird damit allerdings über die ausdrückliche Empfehlung der Ständigen Impfkommission beim RKI (STIKO) für über 60-jährige hinausgegangen. Die Impfung an unter 60- jährige wird durch die STIKO zwar als möglich bezeichnet (am 16. April aktualisierte Empfehlung nach individueller Risikoabschätzung, ärztlicher Aufklärung und ggfs. Risikoakzeptanz des Patienten) und das RKI selbst ist dieser Einschätzung als zuständige Bundesbehörde gefolgt, indem es sein Aufklärungsmerkblatt zur Schutzimpfung mit Vektor-Impfstoffen dementsprechend aktualisiert hat (Stand 23. April 2021; https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/Impfen/Materialien/COVID-19-Vektorimpfstoff-Tab.html.) Der Empfehlung an über 60-jährige gleichwertig ist dies jedoch nicht, weshalb für impfende Ärztinnen und Ärzte rechtliche Unklarheiten verbleiben.

Daher sind die Gesetzgeber sowohl auf Bundes- als auch Landesebene aufgefordert, für diese besondere Konstellation die notwendige Vorsorge für eventuelle Impfschäden zu treffen und für eine möglichst vollständige Haftungsabsicherung der impfenden Ärztinnen und Ärzte zu sorgen. Die aktuelle Gesetzesinitiative der Koalitionsfraktionen auf Bundesebene vom 04.05.2021 zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes geht in die richtige Richtung (Drs. 19/29287), wird aber noch einige Zeit benötigen.

Die Landesärztekammer Brandenburg spricht sich deshalb im Interesse zügiger Impfungen im Land dafür aus, dass die Brandenburger Landesregierung eine einstweilige Haftungszusage als Sofortmaßnahme erteilt, mit der das primäre Einstehen des Landes in eventuellen Haftungsfällen erklärt wird.