Zum Inhalt springen

Staatshaftung greift auch bei Impfung mit Vaxzevria® bei Unter-60-Jährigen

Die Landesärztekammer Brandenburg hatte mit Pressemitteilung vom 06.05.2021 darauf hingewiesen, dass es bei der Impfung von Vaxzevria® an Unter-60-Jährige zu einer vollumfänglichen Haftungsabsicherung der impfenden Ärztinnen und Ärzte einer Klarstellung durch den Bundesgesetzgeber, aber auch einer Klarstellung durch das Land Brandenburg bedürfe.

Mit Nachricht vom 09.05.2021 hat das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg (MSGIV) auf die entsprechende Anfrage der Landesärztekammer nunmehr erklärt, dass die Impfempfehlungen des Landes Brandenburg auch diese Impfungen abdecken und die Staatshaftung gewährleistet sei. Damit liegt die angeregte Klarstellung des Landes Brandenburg nunmehr vor.

Der Wortlaut des MSGIV:


auch im Land Brandenburg gilt die Staatshaftung im Falle von Impfschäden bei unter 60-Jährigen nach Impfung mit Vaxzevria®, soweit die Hinweise der Ständigen Impfkommission am Robert Koch-Institut in Bezug auf die ärztliche Aufklärung und die Risikoakzeptanz des Patienten berücksichtigt wurden. Dies wird kurzfristig auch in der Änderung des § 60 IfSG klargestellt. So sind auch die Impfempfehlungen des Landes auszulegen.