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Beitrags- und Finanzordnung des HÄVBB

verabschiedet durch die Delegiertenversammlung am 29.06.2023

 

Finanzordnung

 

§ 1 Mitgliedsbeiträge

  1. Der jährliche Mitgliedsbeitrag beträgt für

    1. ordentliche Mitglieder 30 €/Monat

    2. Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung beitragsfrei

    3. Studierende der Medizin beitragsfrei

    4. Ärztinnen und Ärzte im Ruhestand 1 €/Monat

  2. Der Mitgliedsbeitrag wird in der Regel durch die Geschäftsstelle durch Banklastschrift vom Konto des Mitgliedes abgebucht.

  3. Über die Mitgliedsbeiträge sind Bescheinigungen auszustellen.

  4. Mitglieder, die aus anderen Hausarztverbänden austreten und dem HÄVBB beitreten, werden ggf. zur Vermeidung von Doppelbelastungen für das laufende Jahr vom Beitrag befreit. Solche Mitglieder werden mit dem Zeitpunkt des Übertritts als ordentliche Mitglieder mit allen Rechten und Pflichten geführt.

 

§ 2 Aufwandsentschädigungen für besondere Leistungen für Mitglieder oder andere Personen

Die Mitglieder des Vorstandes des Hausärzteverbandes Brandenburg e.V. und Gäste - welche vom Vorstand für eine Sitzung bzw. eine Veranstaltung eingeladen werden - erhalten für die Teilnahme an der Vorstandssitzung oder einer berufspolitischen Veranstaltung, welche sie im Auftrag des Hausärzteverbandes Brandenburg e.V. besuchen, eine Kilometerpauschale in Höhe 0,30 € pro Kilometer, mindestens aber 20 €.

 

§ 3 Verfügungsrahmen des Landesvorsitzenden

  1. Der/die Vorstandsvorsitzende hat einen Verfügungsrahmen in Höhe von 2.000 €.

  2. Eine Überschreitung dieses Rahmens ist nur mit Zustimmung des Schatzmeisters möglich.

  3. Der stellvertretende Vorsitzende entscheidet bei Verhinderung des Vorsitzenden.

 

§ 4 Haushaltsplan

Der Vorstand erstellt einen Haushaltsplan, der der Delegiertenversammlung vorzulegen und von ihr zu genehmigen ist.