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Resolution zum Physician Assistant der Landesärztekammer

Die Delegierten der Landesärztekammer Brandenburg haben in der vergangenen Kammerversammlung ein gemeinsames Zeichen gegen den „Physician Assistant“ gesetzt. In einer Resolution sprachen sie sich fast einstimmig gegen die Delegation spezifischer ärztlicher Leistungen aus. Die Resolution im Wortlaut:

Resolution der Kammerversammlung der Landesärztekammer Brandenburg

Die Delegierten der Kammerversammlung der LÄKB wenden sich mit dieser Resolution gegen die auf Bundesebene geplante Einführung eines Physician Assistant in Deutschland.

Ein Arzt darf Leistungen, die er aufgrund der erforderlichen, besonderen Fachkenntnisse nur höchstpersönlich erbringen kann, nicht delegieren (z. B. Anamnese, Indikations- und Diagnosestellung usw.). Diese Grundsätze von BÄK und KBV gelten seit vielen Jahren und haben sich bewährt. Sie werden in der Zusammenarbeit von Ärzten mit medizinischen
Fachangestellten in Arztpraxen und Pflegepersonal im stationären Bereich täglich gelebt. Sowohl medizinische Fachangestellte als auch das Pflegepersonal decken dabei den für
Ärzte notwendigen nichtärztlichen Assistenzbedarf vollständig ab.

Nach dem vorliegenden Modell eines Physician Assistant sollen künftig solche dem Arzt vorbehaltenen Leistungen auch durch den Physician Assistant erbracht werden. Dies ist weder erforderlich noch im Interesse des Patientenschutzes.

Es besteht die Gefahr, dass Patientinnen und Patienten mit diesem Modell künftig eine fachlich minderwertige Gesundheitsversorgung erhalten, weil die mit langjährigem Studium und langjährigem Sammeln von Wissen und Erfahrungen im Rahmen der Weiterbildung zum Facharzt verbundene ärztliche Kompetenz dafür rechtlich nicht länger erforderlich wäre. Es ist zudem davon auszugehen, dass von dem Modell schon aus Kosteneinsparungsgründen weitreichender Gebrauch gemacht werden würde. Gesundheitsleistungen der genannten Art gehören in ärztliche Hand.