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Palliativversorgung muss in hausärztlicher Hand bleiben

Der Bewertungsausschuss hat die Abrechnung verschiedener palliativmedizinischer Leistungen an Hürden gebunden, die für Hausärzte im laufenden Praxisbetrieb schwer zu überwinden sind. „Die Palliativversorgung gehört schon immer zu unseren Kernaufgaben. Die Beschlüsse des Bewertungsausschusses zielen an der Realität vorbei“, sagt Karin Harre, Vorsitzende des Hausärzteverbandes Brandenburg. Die Weiterbildungsordnung für Allgemeinmediziner beinhalte das Erlernen palliativer Behandlungen, zusätzliche Anforderungen seien kontraproduktiv, so Harre.
Geäußert hatten sich zum Sachverhalt bereits auch die Landesärztekammer Brandenburg sowie der Deutsche Hausärzteverband in einem offenen Brief. „Beides unterstützen und befürworten wir“, erklärt Harre.

Zur Pressemitteilung der Landesärztekammer kommen Sie hier.
Den offenen Brief des Deutschen Hausärzteverbandes finden Sie hier.